
Uwe Harnos
Foto: Imago
Vor dem Landgericht München fand am Montag die Verhandlung zur Feststellungsklage des DEB gegen die Stimmrechtsbeschneidung in der ESBG statt. Ein Urteil fiel noch nicht, dies wird erst am 19. Februar 2013 verkündet. Laut Wilhelm Graue, Vorstandsmitglied in Rosenheim, selbst Anwalt und in München vor Ort, machte die Vorsitzende Richterin aber bereits deutlich, dass die Klage des DEB unzulässig sei und kein Feststellungsbedürfnis vorliegt. Damit wird die Klage des DEB wohl abgewiesen werden. .....
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