
Uwe Harnos
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Eine Verhandlung, zwei Meinungen - und man könnte vermuten, es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Vorgänge: "DEB Punktsieger vor Gericht", titelte der DEB in seiner Pressemitteilung zur Verhandlung vor dem Landgericht München. Bei der ESBG-Mitteilung hieß es "Feststellungsklage des DEB unzulässig".
Wie Eishockey NEWS online am Montag bereits berichtete, liegt die Wahrheit genau zwischendrin und haben genau genommen beide Parteien Recht. Die Vorsitzende Richterin Forstner machte deutlich, dass sie das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage nicht sieht, die Klage wohl unzulässig ist und sie auch eine Rücknahme empfiehlt. Formelle Gründe also, die noch nichts über die inhaltliche Klärung sagen. Und dort hat die Richterin klar gemacht, dass die Stimmrechtsbeschneidung des DEB sich auf rechtlich dünnem Eis bewegt. "Dass die Feststellungsklage womöglich nicht hinreichend ist, bedeutet für uns ein Formalkriterium. Dann müssen wir eben eine Anfechtungsklage einreichen. Entscheidend war die rechtliche Würdigung der Vorsitzenden Richterin und die war eindeutig und klar. Herr Jäger bewegt sich auf dünnem Eis", so DEB-Rechtsanwalt Dr. Christian Ostermaier. Allerdings wird bei diesem Verfahren in der Sache an sich eben nicht entschieden werden. Kurzfristig also ein "Sieg" für die ESBG, langfristig könnte der DEB der "Sieger" sein.
Sollten nun beide Seiten am 19. Dezember bei einem direkten Treffen ESBG- und DEB-Spitze nicht zu Einigungen kommen, drohen weitere, langfristige Gerichtsverfahren, in denen der DEB dann gegen konkrete Beschlüsse auf Gesellschafterversammlungen vorgehen müsste, die gegen seinen Willen mit einer Stimmbeschneidung getroffen werden würden. Wie sagte doch die Vorsitzende Richterin Forstner am Montag so passend: "Die Probleme dieser Gesellschaft lassen sich juristisch nicht lösen." Wie wahr...
Tobias Welck
Quelle: www.eishockeynews.de

