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Neue Regelung für die Ausführung von Penaltys!

17.11.2008, 18:10

Neue Regelung für die Ausführung von Penaltys

Ab sofort gilt im deutschen Eishockey eine geänderte Regel bei der Ausführung von Penaltys (Regel 509). „Mit sofortiger Wirkung klärt der Schiedsrichter den Torhüter darüber auf, dass er dem gegnerischen Team ein Tor zusprechen werde, falls der Torhüter das Torgehäuse bei Ausführung seiner Abwehraktion verschiebt. Der Schiedsrichter gibt dann das Zeichen für den Beginn des Strafschusses. Sollte der Torhüter ab Freigabe des Pucks das Torgehäuse verschieben, wird dem gegnerischen Team ein Tor zugesprochen. Das gilt auch für den Fall, dass der Torhüter das Torgehäuse bei einer Abwehraktion verschiebt. Der Schiedsrichter muss dabei nicht prüfen, ob beim Torhüter Absicht vorlag oder nicht. Im Fall des Torverschiebens durch den Torhüter ist also grundsätzlich auf Zugesprochenes Tor zu entscheiden“, so der offizielle Text.

Anlass für diese Änderung ist ein umstrittener Penalty in der 2. Bundesliga vor einigen Wochen, als Crimmitschaus Torhüter Suvelo bei einem Weißwasseraner Treffer das Tor unabsichtlich verschoben hatte. Damals wurde der Treffer gemäß alter Regelauslegung zu Recht nicht gegeben und der Penalty auch nicht wiederholt. Der Deutsche Eishockey-Bund hat nun in Rücksprache mit IIHF und den Schiedsrichter-Ausschüssen diese um-strittene Regel geändert.

Quelle: www.eishockeynews.de Artikel vom 17.11.2008

17.11.2008, 18:10

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