Eishockey-WM: Deutsche behalten trotz Formfehler Punkte
Florian Busch darf weiter bei der Eishockey-WM spielen. Dann drohte dem deutschen Team weiterer Ärger - wegen eines nicht spielberechtigten Akteurs. Doch der Weltverband war milde gestimmt.
Florian Busch, hier mit dem Meisterpokal, darf weiterhin spielen. Foto: dpa
Dem Schock folgte die Entwarnung: Die deutsche Eishockey-Nationalmannschaft behält bei der Weltmeisterschaft in Kanada ihre Punkte, obwohl sie den nicht spielberechtigten Deutsch-Kanadier Jason Holland einsetzte. Zudem darf Florian Busch weiter eingesetzt werden. Gestern am späten Abend entschied der Weltverband IIHF, die Zähler vom 4:2-Überraschungssieg gegen den Ex-Weltmeister Slowakei nicht abzuziehen. Als Begründung wurden "außergewöhnliche Umstände" genannt. Eine 5:0-Wertung gegen Deutschland hätte unfairen Einfluss auf den weiteren Turnierverlauf gehabt, hieß es in der Erklärung. Der Ingolstädter Holland und Andre Rankel, der gegen die Slowakei eine Gehirnerschütterung erlitten hatte, reisten gestern noch zurück nach Deutschland.
Der 32-jährige Holland hatte 1996 für sein Heimatland Kanada an der Junioren-WM teilgenommen. Nach den Statuten des Internationalen Eishockey-Verbandes (IIHF) hätte der Verteidiger vier Jahre in Deutschland spielen müssen, um für die Nationalmannschaft spielberechtigt zu sein. Holland spielt aber erst seit drei Jahren in Deutschland. Reindl nahm die volle Verantwortung für den Fehler auf sich: "Ich entschuldige mich bei allen Beteiligten." Er selbst ging davon aus, dass noch vor dem letzten Vorrundenmatch in der Nacht zum Donnerstag gegen Norwegen das Spiel mit 5:0 für die Slowaken gewertet werden würde. Das Turnierdirektorat entschied aber anders.
Kurz zuvor hatte die IIHF noch grünes Licht für Stürmer Busch gegeben und nicht die von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geforderte Sperre verhängt. Der Berliner, der eine Dopingkontrolle zunächst verweigert hatte, konnte damit gegen Norwegen auflaufen.
In Berlin sperrte indes das Bundesinnenministerium wegen des "Falls Busch" mit sofortiger Wirkung die Auszahlung von Fördergeldern in Höhe von 325 000 Euro an den DEB und prüft eine Rückforderungen von öffentlichen Mitteln in Höhe von 125 000 Euro. dpa/sid
Quelle: http://www.bietigheimer-zeitung.de

